Aktuelles
Heizungstausch ab 2024: Was Sie wissen müssen!
Ab Januar 2024 tritt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024) in Kraft. Dieses Gesetz zielt darauf ab, den Energieverbrauch und die CO2-Emissionen von Gebäuden zu reduzieren. Doch was bedeutet das konkret für Sie als Hauskäufer?
Hier geht es direkt zum Video.
Was ist der Heizungstausch?
Das GEG verpflichtet Neueigentümer von Wohngebäuden, diese energetisch zu sanieren, wenn die Energieeffizienz nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Neubauten lassen wir heute außen vor und konzentrieren uns auf den wichtigen Punkt des Heizungstausches bei Bestandsgebäuden.
Was bedeutet das für Sie als Hauskäufer?
Bestehende Heizungen dürfen weiter betrieben und repariert werden. Allerdings müssen neue Heizungen spätestens ab 2028 zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Diese Verpflichtung tritt in Kraft, sobald Ihre Kommune eine Wärmeplanung vorlegt – spätestens bis zum 30. Juni 2028. Bereits jetzt besteht eine Austauschpflicht für Öl- und Gasheizungen, die 30 Jahre oder älter sind. Für Niedertemperatur- oder Brennwertheizungen gilt diese 30-Jahre-Regelung jedoch nicht.
Wie bezahlen Sie die Investitionen?
Es stehen öffentliche Fördermittel zur Verfügung, um Ihnen die Investition zu erleichtern. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bietet Zuschüsse für den Heizungstausch, die gestaffelt sind. Die maximale Förderung beträgt 70 % der förderfähigen Kosten:
- Grundförderung: 30 %
- Zusätzliche Förderung: 20 % für den frühzeitigen Austausch einer funktionsfähigen, mehr als 20 Jahre alten Gas- oder Ölheizung
- Härtefallklausel: Für Fälle wirtschaftlicher Überforderung
Die maximal förderfähigen Investitionskosten liegen bei 30.000 Euro. Ein Beispiel Der Einbau einer Wärmepumpe kostet 35.000 Euro. Davon werden 30.000 Euro als förderfähig anerkannt. Die Förderung beträgt mindestens 30 % (9.000 Euro) oder maximal 70 % (21.000 Euro).
Zusammenfassung
Ein Haus zu kaufen ist schon kompliziert genug. Nun müssen Sie sich auch noch um Sanierungen kümmern? Das kann überwältigend sein. Aber keine Sorge, wir sind für Sie da. Mit unserem Wissen und Know-how sorgen wir für einen erfolgreichen Ablauf beim Immobilienkauf. Vereinbaren Sie einen Termin mit uns. Wir beraten Sie gerne bei einer Tasse Kaffee in unserem Büro oder direkt bei Ihnen zu Hause. Danke für Ihr Interesse und schauen Sie sich auch unser nächstes Video zum Thema „Fallstricke beim Immobilienkauf“ an.
Juni 2018
Der Gewinner unserer Facebook Verlosung ist ermittelt!
Leider kann nur einer gewinnen: Unsere Los-Fee hat heute den Gewinner gezogen.
Gewonnen hat: Uschi Ried aus Ahaus
Bitte setzen Sie sich mit uns telefonisch in Verbindung, damit wir die weitere Vorgehensweise besprechen können!
Wir bedanken uns bei allen Teilnehmern für’s mitmachen! Folgt uns auf Facebook für weitere Aktionen, unserem aktuellen Immobilienangebot und nützliche Informationen und Tipps zum Thema Immobilien.
Hier geht’s zu unserem Facebook-Kanal: https://www.facebook.com/stefanhavereschundulriketieben/
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Juni 2018
Teilnahmebedingungen Facebook-Gewinnspiel
Haveresch & Tieben Immobilien GbR Facebook Gewinnspiele
Ausrichter des Gewinnspiels ist die Haveresch & Tieben Immobilien GbR mit Sitz in der Königstr. 20-22 in 48683 Ahaus (in der Folge nur noch: Haveresch & Tieben). Mit Ihrer Teilnahme erklären Sie sich mit folgenden Teilnahmebedingungen einverstanden.
Was kann man gewinnen?
Sie haben durch Ihre Teilnahme die Möglichkeit, Drohnen-Luftbildaufnahmen einer privaten Immobilie (im Radius von maximal 30 km Fahrdistanz um Ahaus) zu gewinnen. Der Preis beinhaltet 3 überarbeitete Bilder inkl. Nutzungsrecht.
Wie kann man gewinnen?
Sie nehmen teil, indem Sie Fan des Haveresch & Tieben Kanals auf Facebook werden und den Gewinnspielbeitrag – je nach Wunsch – teilen und/oder kommentieren.
Wer darf teilnehmen?
Die Teilnahme ist jeder natürlichen Person ab einem Mindestalter von 14 Jahren erlaubt und kostenlos. Teilnehmer unter 18 Jahren benötigen das Einverständnis der Erziehungsberechtigten, welches vom Haveresch & Tieben vorausgesetzt wird. Automatisierte Gewinnspiel-Dienste sowie Gewinnspielvereine sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Wer darf nicht teilnehmen?
Haveresch & Tieben behält sich das Recht vor, einzelne Personen von der Teilnahme auszuschließen, sofern berechtigte Gründe vorliegen. Dies sind beispielsweise der Verstoß gegen vorliegende Teilnahmebedingungen, Manipulationen und/oder rechtswidrige Beiträge, die Beleidigungen, falsche Tatsachen, Marken-, Wettbewerbs- oder Urheberrechtsverstöße enthalten. Haveresch & Tieben behält sich vor, ggf. rechtliche Schritte einzuleiten. Nutzer müssen für etwaige Rechtsverstöße einstehen. Mitarbeiter von Haveresch & Tieben sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme an diesem Gewinnspiel ausgeschlossen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Wann findet das Gewinnspiel statt?
Die Gewinnspielaktion startet mit der Veröffentlichung des Gewinnspielbeitrages und ist zeitlich begrenzt.
Wann und wie wird ausgelost?
Das Ende des Gewinnspiels wird rechtzeitig auf Facebook bekannt gegeben. Nach Beendigung der Aktion wird der Gewinner unter Ausschluss der Öffentlichkeit mittels eines unabhängigen Losverfahrens noch am gleichen Tag ermittelt.
Wie erfährt man von dem Gewinn?
Das Ergebnis der Auslosung wird am Tag des Gewinnspielendes auf Facebook veröffentlicht. Der Gewinner wird auf Facebook von Haveresch & Tiebens namentlich bekannt gegeben.
Wie erhält man den Gewinn?
Nachdem der Gewinner bekanntgegeben wurde, wird er aufgefordert, sich mit dem Haveresch & Tieben in Verbindung zu setzen und seine Kontaktadresse für die Übermittlung des Gewinns anzugeben. Nach Übermittlung der Daten kann ein Termin zur Erstellung der Luftbildaufnahmen vereinbart werden.
Was passiert, wenn man sich nicht meldet?
Meldet sich der Gewinner nicht innerhalb von 7 Tagen bei Haveresch & Tieben, verfällt der Anspruch auf den Gewinn. Tritt dieser Fall ein, wird aus allen gewinnberechtigten Teilnehmern ein neuer Gewinner ausgelost. Das geschieht auch, wenn durch die Angabe falscher/fehlerhafter Daten bezüglich der Kontaktadresse die Zusendung des Gewinns nicht möglich sein sollte.
Datenschutzhinweise
Sämtliche im Rahmen des Gewinnspiels erhobenen Daten werden durch den Haveresch & Tieben lediglich zur Durchführung des Gewinnspiels eingesetzt.
Freistellung von Facebook
Dieses Gewinnspiel wird durch die Haveresch & Tieben Immobilien GbR mit Sitz in der König Str. 20-22 in 48683 Ahaus durchgeführt. Facebook steht in keinerlei Verbindung zu diesem Gewinnspiel. Facebook steht daher auch nicht als Ansprechpartner bezüglich dieses Gewinnspiels zur Verfügung. Sämtliche Fragen/Informationen diesbezüglich sind an Haveresch & Tieben zu übermitteln.
Sonstiges
Haveresch & Tieben behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit anzupassen, zu modifizieren oder zu beenden. Umstände, die dazu führen können, sind z.B. Störungen des Gewinnspiels durch höhere Gewalt, rechtliche Gründe, technische Gründe (bspw. Hardware oder Software-Fehler) oder Manipulationen des Gewinnspiels durch Dritte. Haveresch & Tieben haftet nicht für Folgen, die aus der Teilnahme an dem Gewinnspiel entstehen und außerhalb seines Verantwortungsbereichs liegen. Eine Barauszahlung des Sachpreises ist nicht möglich. Gewinnansprüche können nicht an andere Personen übertragen werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
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Hausverkauf: Welche Fragen Sie sich unbedingt vorher stellen sollten….
Aktuell sind die Rahmenbedingungen für den Verkauf Ihrer Immobilie ideal. Bevor Sie jedoch Nägel mit Köpfen machen, sollten Sie sich im Vorfeld mit einigen Fragen beschäftigen:
Ist momentan wirklich ein guter Zeitpunkt um meine Haus oder meine Wohnung zu verkaufen?
Welche Steuern fallen beim Verkauf einer Immobilie an?
Wie schnell geht der Verkauf über die Bühne?
Muss ich ein bestehendes Darlehen ablösen? Was ist zu beachten?
Muss ich mit einer Vorfälligkeitsentschädigung der Bank rechnen?
Wie finanziere ich meine Anschlussimmobilie?
Falls Sie alle Fragen beantworten können bzw. die offenen Fragen geklärt haben, können Sie sich mit der Vorbereitung Ihres Hausverkaufs beschäftigen. Haveresch & Tieben unterstützt Sie gerne dabei, natürlich auch bei der Erörterung der aufgeführten Fragen!